Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 33 C 181/08

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.017,84 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 25.01.2008, sowie weitere EUR 5,00 Mahnkosten zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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