Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 6 Ca 1620/15

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien über den 01.09.2007 hinaus ein Arbeitsverhältnis besteht.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.003,67 EUR (i.W. sechszehntausenddrei Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 16.02.2016 zu zahlen.

  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten der Entgeltgruppe T 7 Gruppenstufe 4 des Entgeltrahmentarifvertrages der E. als Referent zu beschäftigen.

  • 4. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  • 5. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1/9 und die Beklagte zu 8/9.

  • 6. Streitwert: 36.052,80 €


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