Urteil vom Arbeitsgericht Essen - 2 Ca 1043/16

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.656,09 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2016 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.04.2016 nach der Entgeltgruppe 2 der jeweiligen Entgelttabelle des TVöD für den Bereich VKA in einer individuellen Endstufe von zur Zeit 1.845,44 € brutto (berechnet auf der Basis einer Teilzeit von 28,25 Stunden pro Woche) zu vergüten.

3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

5. Der Streitwert beträgt 14.727,96 €.

6.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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