Urteil vom Arbeitsgericht Siegburg - 4 Ca 441/23

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 22.03.2023 aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Produktionsleiter weiter zu beschäftigen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Widerklage wird abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

7. Der Streitwert wird auf 57.365,00 € festgesetzt.


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