Urteil vom Arbeitsgericht Solingen - 3 Ca 467/24

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 16.04.2024 aufgelöst worden ist.

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auch nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 19.04.2024aufgelöst werden wird.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits gemäß dem Arbeitsvertrag vom 01.10.2013 weiter zu beschäftigen.

  1. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  1. Der Streitwert wird auf 63.224,32 € festgesetzt.


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