Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 1160/14

Tenor

1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.09.2014 - 2 Ca 3348/14 - teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger monatlich jeweils zum Monatsletzten 3.911,38 Euro brutto zu zahlen und zwar beginnend mit dem Monat Mai 2015. Dem Beklagten wird nach §§ 7 Abs. 3 und 10 Abs. 5 des Vertrages über Vermögensübertragung, Erstattung und Geschäftsbesorgung (Trustvertrag) in der Fassung vom 10.12.2008 und § 4 Abs. 2 des Sicherungsvertrages in der Fassung vom 17.09.2008 die Beschränkung der Haftung auf den jeweiligen Bestand des Treuhandvermögens für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Versorgungsberechtigte der B. AG, F. vorbehalten.

2.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 20 % und dem Beklagten zu 80 % auferlegt. Die Gerichtskosten erster Instanz tragen der Kläger zu 25 % und der Beklagte zu 75 % mit Ausnahme der durch die Anrufung des Landgerichts Düsseldorf entstandenen Mehrkosten. Diese trägt der Kläger alleine.

4.Die Revision wird für den Kläger zugelassen. Für die Beklagte wird die Revision nicht zugelassen.


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