Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 7 Sa 734/03

Tenor

hat die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 18.07.2003

durch den Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Schulte als Vorsitzenden

sowie die ehrenamtlichen Richter Schreiber und Hering

für Recht erkannt:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 26.11.2002 1 Ca 2091/01 , verkündet am 07.01.2003 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen


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