Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Ta 335/04

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der PKH-Ablehnungsbeschluß des Arbeitsgerichts Herne vom 04.03.2004 - 3 Ca 3483/03 - aufgehoben:

Dem Kläger wird für den ersten Rechtszug mit Wirkung vom 05.03.2004 Prozesskostenhilfe für die Anträge zu 1) und zu 2) mit einem Gesamtstreitwert von 5.680,08 EUR bewilligt und ihm zur Wahrnehmung seiner Rechte in diesem Rechtszug Rechtsanwalt S3xxxxx R1xxxxx aus H1xxx mit der Maßgabe bewilligt, dass der Kläger einstweilen keinen eigenen Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu leisten braucht.

Im übrigen werden die sofortige Beschwerde und das weitergehende PKH-Gesuch zurückgewiesen.


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