Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 1458/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 27.05.2003 - 2 Ca 124/02 - unter Zurückwei-sung der weitergehenden Berufung - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter teilweiser Aufhebung des Versäumnis-urteils vom 02.07.2002 wird die Beklagte ver-urteilt, an die Klägerin 9.451,31 € brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2002 zu zahlen. Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil aufrechterhalten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Kläge-rin zu 1/3, die Beklagte zu 2/3 mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Klägerin im Ter-min am 02.07.2002. Diese trägt die Klägerin.


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