Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 6 Sa 410/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 18.01.2007 - 4 Ca 1999/06 - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, über den erstinstanzlichen zuerkannten Betrag hinaus weitere 15.911,53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.06.2006 zu zahlen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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