Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 348/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde des klagenden Landes gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 03.07.2013 – 3 Ca 192/13 wird auf Kosten des klagenden Landes zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1300,00 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird für beide Parteien zugelassen.


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