Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Ta 293/22

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 16.08.2022 gegen den Prozesskostenabänderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 22.07.2022 – 1 Ca 1771/19 – wird der Beschuss aufgehoben.

Es verbleibt bei der mit Beschluss vom 20.05.2020 bewilligte Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung.


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