Urteil vom Landgericht Bielefeld - 21 S 168/13

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.08.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück teilweise – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.05.2009 zu zahlen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen