Urteil vom Landgericht Bielefeld - 8 O 307/16

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.600,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.04.2016 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Pkw Ford Mondeo, Fahrgestellnummer XXX.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme des Pkw Ford Mondeo, Fahrgestellnummer XXX, in Annahmeverzug befindet. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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