Urteil vom Landgericht Bielefeld - 8 O 368/22

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.130,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2022 Zug um Zug gegen Rückgabe der Einbauküche „Katalog 48, Programm F 17 Feel, Nolte Küchen GmbH & Co. KG.KG, Frontkombination 96 a, Lacklaminat, Articweiß matt, Griff Kombination 595, Matrix-Art, Edelstahl-Optik, Korpus-Kombination: ARW, arkticweiß, Arbeitsplattenausführung: APD, 40 mm mit Dickkante, Arbeitsplattenfarbe E 32, Steineiche, Arbeitsplattenkantenfarbe: 000 * wie Arbeitsplattendenddekor, Bestell-Nr. (…) gem. Rechnung vom (…)“ zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme der im Antrag zu Ziff. 1. bezeichneten Einbauküche in Annahmeverzug befindet.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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