Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 126/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 12. Juli 2007 – 9 C 144/07 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 830,52 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 23. Februar 2007 sowie Kosten in Höhe von € 59,15 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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