Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 7/13

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 12.12.2012 - 110 C 213/12 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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