Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 83/14

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 26.03.2013 – 101 C 194/13 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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