Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 31/21

Tenor

für Recht erkannt:

1.       Der Beklagte zu 3. wird verurteilt, an den Kläger 350.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 10.12.2020 sowie weitere 4.066,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.07.2021 zu zahlen.

2.       Die Klage gegen den Beklagten zu 2. und die weitergehende Klage gegen den Beklagten zu 3. werden abgewiesen.

3.       Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. werden dem Kläger auferlegt.

4.       Die Kostenentscheidung im Übrigen bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

5.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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