Urteil vom Landgericht Duisburg - 5 S 27/07

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 9. Februar 2007 abgeändert.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.279,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2004 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 65% und die Beklagte zu 35% zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Klägerin zu 55% und die Beklagte zu 45% zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen