Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 13 O 99/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites mit Ausnahme der Kosten des Nebenintervenienten, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung beträgt 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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