Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 7 O 160/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 529.040,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten zu 94 % und den Klägern als Gesamtschuldnern zu 6 % auferlegt. Die Kläger als Ge­samtschuldner tragen darüber hinaus die Kosten, die durch die Anru­fung des unzuständigen Landgerichts G entstanden sind.

Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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