Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 029 Ns 19/11

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 08.10.2010 wird aufgehoben.

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, vor Ablauf von nunmehr noch drei Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 316 Abs. 1, 2, 69, 69 a StGB.


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