Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 23 S 60/13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 07.02.2013, Az. 57 C 9913/12, wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

             Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die             Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %             des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht             die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu             vollstreckenden Betrages leistet.

              Die Revision wird zugelassen.


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