Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 110/13

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.06.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, 25 C #####/####, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 391,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.01.2013 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage ab- und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 83 % und die Beklagte zu 17 %. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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