Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2a O 189/24

Tenor

I.

Das Versäumnisurteil vom 00.00.0000 wird aufrechterhalten.

II.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

III.

Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer I. des Versäumnisurteils vom 00.00.0000 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120.000,00 EUR, hinsichtlich Ziffer II. und Ziffer IV. des Versäumnisurteils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 5.000,00 EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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