Urteil vom Landgericht Kiel (3. Große Strafkammer) - 3 KLs 13/2009

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vorteilsgewährung in 35 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

1 Jahr und 8 Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Von der Freiheitsstrafe gilt ein Anteil von 6 Monaten als vollstreckt.

Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.

Die Kosten des Verf... und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte, soweit er verurteilt worden ist, im Übrigen die Landeskasse.

Angewendete Strafvorschriften: §§ 333 Abs. 1, 25 Abs. 2 , 52, 53, 54, 56 StGB.

Gründe

1

- abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO -

I.

2

Der jetzt 61-jährige Angeklagte ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter.

3

Nach dem Abschluss als Diplomingenieur Bauwesen war der Angeklagte bei verschiedenen Unternehmen des Gas- und Wasserrohrbaus tätig, seit 1980 auch in Leitungs- bzw. Geschäftsführerposition. Seit 2000 ist der Angeklagte Geschäftsführer der ...   und zugleich mit 5 % als Gesellschafter an der Muttergesellschaft, der ...   beteiligt. Es ist zu erwarten, dass der Angeklagte aufgrund des vorliegenden Strafurteils seine Stellung als Geschäftsführer verlieren wird.

4

Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.

II.

5

Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Firma … mit Sitz in X (im Folgenden: Firma …), die von dem Angeklagten als Geschäftsführer geleitet wird, ist im Wesentlichen der erdverlegte Druckrohrleitungsbau u. a. für Gas- und Wasserleitungen, ferner der Anlagenbau im Bereich der Wasser-, Gas- und Abwassertechnik sowie diesbezügliche Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten. Ebenso wie heute wurde auch in den Jahren 2001 bis 2004 ein wesentlicher Teil der Aufträge der Firma ... von der öffentlichen Hand vergeben. So waren Auftraggeber der Firma ... u. a. der Bund, das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Bauämter sowie kommunale Versorger und Stadtwerke, die entweder in der Organisationsform der Anstalt des öffentlichen Rechts oder als juristische Person des Privatrechts, jedoch mit hoheitlicher Steuerung geführt wurden.

6

Bedingt durch die öffentlich-rechtlichen Auftraggeber arbeitete die Firma ... mit einer Vielzahl von Amtsträgern, die bei den Auftraggebern tätig waren, zusammen. Dem Angeklagten war bekannt, dass es sich bei den Ansprechpartnern der Firma ... bei den verschiedenen Institutionen der öffentlichen Hand um Amtsträger handelte.

7

Der Angeklagte war stets darauf bedacht, ein gutes Geschäftsklima im Verhältnis zu den bei den Auftraggebern tätigen Amtsträgern aufzubauen und deren Gunst und Wohlwollen zu gewinnen und zu erhalten. Zu diesem Zweck luden der Angeklagte bzw. seine Mitarbeiter eine Vielzahl gesondert verfolgter Amtsträger in beständiger Regelmäßigkeit auf Kosten der Firma ... zum Essen in Restaurants und Gaststätten ein und ließen ihnen – vor allem zu Weihnachten - Präsente zukommen. Ferner erfolgten Zuwendungen in Gestalt von Einladungen zu Messebesuchen, wobei die Firma ... Reise- und Hotelkosten übernahm.

8

Die Amtsträger wurden teilweise von dem Angeklagten persönlich zum Essen eingeladen. Teilweise wurden sie auch von den Mitarbeitern des Angeklagten bewirtet. Dem Angeklagten war bekannt, dass auch seine Mitarbeiter regelmäßig Amtsträger im Rahmen von Besprechungen zum Essen einluden, um so das Geschäftsklima zu pflegen. Die entsprechenden Spesenabrechnungen wurden dem Angeklagten als Geschäftsführer vorgelegt und von ihm genehmigt.

9

In der Firma ... war es üblich, Amtsträgern, mit denen zusammengearbeitet oder mit denen eine Zusammenarbeit angestrebt wurde, in der Weihnachtszeit ein Präsent zukommen zu lassen. Geschenkt wurde überwiegend Räucherlachs. Zu den Weihnachtsgeschenken zählten aber auch Gutscheine, Alkoholika, Pralinen u.ä. So wurden in den Jahren 2001, 2002 und 2003 an eine Vielzahl von Amtsträgern Pakete mit Räucherlachs im Gegenwert von ca. 35,00 € versandt. Andere Amtsträger erhielten etwa Kirschlikör oder einen Präsentkorb. Diese Zuwendungen wurden von dem Angeklagten mit den Projektleitern jeweils in der Vorweihnachtszeit besprochen. Im Jahre 2002 wurde eine Liste mit Kriterien aufgestellt, anhand derer die Mitarbeiter der Firma ... auswählen konnten, welche Amtsträger mit der Weihnachtszuwendung zu bedenken waren und welche keine Zuwendung erhalten sollten. So enthielt die Liste „Pro Lachs und Contra Lachs“ acht Gründe bzw. Kriterien für die Gewährung der Zuwendung und sechs dagegen sprechende Argumente. Als Kriterien „Pro Lachs“ waren u. a. „zukünftige Geschäftsbeziehungen („neuer Mann“), „kommende avisierte Baumaßnahmen in 2003“, „Apathie-Umkehr“ und „ausstehende Aufmaße/Abrechnungen/Rechnungsprüfungen“ genannt.

10

Im Einzelnen handelte es sich um die nachfolgenden Fälle betreffend die jeweils bezeichneten Amtsträger:

11

A. Anklage 590 Js 53049/03

...

12

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Geschäftsführer des Wasserbeschaffungsverbandes X. Er hatte dienstlich Kontakt zur Firma ..., u. a. war er zuständig, Rechnungen der Firma ... sachlich richtig zu zeichnen und an Bauabnahmen teilzunehmen.

13

Der Zeuge ... erhielt folgende Zuwendungen:

1.

14

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt kurz vor oder nach dem 20.12.2002 erhielt der Zeuge ... auf Veranlassung des Angeklagten ein Präsent, nämlich echten Räucherlachs im Wert von 36,92 €. Mit der Lieferung des Lachspräsentes hatte der Angeklagte die Firma ... beauftragt. Hierzu erhielt die Firma ... eine Liste mit den Zuwendungsempfängern, an die die Lachspräsente versandt werden sollten.

2.

15

Am 22.01.2003 bewirtete der Angeklagte am ... mit dem gesondert verfolgten Mitarbeiter der Firma ... den Zeugen .... Die Bewirtung fand im Restaurant Stadt Hamburg in Horst statt. Grund der Bewirtung war eine Aufmaßbesprechung für das Bauvorhaben Neuenbrook. Rechnerisch betrug der Wert der Zuwendung an den Zeugen ... 18,08 €.

3.

16

Am 15.05.2003 bewirtete der Angeklagte am ... mit den gesondert verfolgten Mitarbeitern der Firma ... den Zeugen ... wiederum im Restaurant Stadt Hamburg in Horst. Grund der Bewirtung war die Abnahme des Bauvorhabens Neuendorf. Rechnerisch nahm der Zeuge ... auf Kosten der Firma ... Speisen und Getränke im Wert von 24,54 € ein.

4.

17

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt kurz vor oder nach dem 15.12.2003 erhielt der Zeuge ... auf Veranlassung des Angeklagten wiederum ein Lachspräsent, das die Firma ... erneut durch die Firma ... in Hannover liefern ließ. Das Lachspräsent hatte einen Wert von 36,92 €.

...

18

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war technischer Angestellter der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein - Anstalt des öffentlichen Rechts - (GMSH), X X, X X. Er gehörte der Fachgruppe Maschinen- und Elektrotechnik X an und war im Projektbüro X für den Aufgabenbereich Maschinenbau zuständig. In dieser Eigenschaft war der Zeuge ... unter anderem für die Erteilung von Aufträgen an bauausführende Firmen zuständig. Ferner zeichnete er Rechnungen fachtechnisch und rechnerisch sowie sachlich richtig, zeichnete Aufmaße technisch und sachlich richtig, nahm Baumaßnahmen ab und bescheinigte Stundenlohnarbeiten. Der Zeuge ... hatte dienstlich wiederholt mit der Firma ... Kontakt. Er erteilte wiederholt Aufträge an diese Firma zur Durchführung von Rohrleitungs- und Tiefbauarbeiten, überwachte als Bauleiter die Arbeiten der Firma ..., führte Bauabnahmen durch und hatte in diesem Zusammenhang u. a. über die Anerkennung von Aufmaßblättern und Stundenlohnzetteln zu entscheiden.

19

Der Zeuge ... erhielt die folgenden Zuwendungen:

14.

20

Am 18.05.2001 bzw. am 19.05.2001 wurde der Zeuge ... durch einen Mitarbeiter der ... in der Gaststätte „Planet Pizza“ in Sylt-Ost bzw. „Dalmatien“ in Westerland im Wert von insgesamt 22,52 € bewirtet. Anlass der Bewirtung war die Besprechung und Ortsbesichtigung für das Bauvorhaben Sanierung des Wasserwerks auf dem Marinefliegerhorst Westerland.

15.

21

Am 20.08.2001 empfing der Zeuge ... Bewirtungen durch den Angeklagten im Restaurant „Dalmatien“ und im Flughafenrestaurant „Kolibri“ im Gesamtwert von 28,56 €. Anlass war die Besprechung und Ortsbesichtigung zum Bauvorhaben Sanierung Wasserwerk Marineflugplatz Westerland/Sylt.

16.

22

Am 18./19.10.2001 nahm der Zeuge ... ge...am mit seiner Ehefrau an einer Feierlichkeit teil, zu der ihn der Angeklagte als Geschäftsführer der Firma ... anlässlich des Ausbaus ihrer Büroräume eingeladen hatte. Nach einem Empfang in den Räumlichkeiten der Firma ... in X erfolgte eine Bewirtung im Restaurant „Seehotel Töpferhaus“ in Alt Duvenstedt mit musikalischer Umrahmung. Dort übernachteten der Zeuge ... und seine Ehefrau ebenfalls auf Kosten der Firma .... Die Zuwendungen hatten einen Gesamtwert von mindestens 320,39 €.

17.

23

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt am 18.12.2001 oder kurz danach empfing der Zeuge ... auf Veranlassung des Angeklagten ein Paket Räucherlachs im Wert von 36,92 €.

18.

24

Am 19.12.2001 empfing der Zeuge ... zu seinem Geburtstag einen Blumenstrauß im Wert von 34,77 € von der Firma ... über die Firma „Blumen R…“.

19.

25

Am 07.02.2002 nahm der Zeuge ... im Restaurant „Dalmatien“ in Westerland eine Bewirtung durch den Mitarbeiter der ... im Wert von 15,50 € entgegen. Anlass war eine Projektbesprechung zum Bauvorhaben ….

20.

26

Am 13.04.2002 empfing der Zeuge ... im Restaurant „Dalmatien“ in Westerland eine Bewirtung im Wert von 15,00 € durch den Zeugen … auf Kosten der Firma .... Der Anlass war eine Ortsbesichtigung zur Kalkulation und Bauablaufbesprechung MVS-List.

21.

27

Am 31.05.2002 empfing der Zeuge ... im Flughafenrestaurant „Kolibri“ in Westerland sowie bei „Gosch“ in List Bewirtungen durch den Angeklagten auf Kosten der Firma .... Anlass war das Angebot der Firma ... für die Sanierung der Filter im Schwimmbad …. Hierzu hatte die Firma ... am 21.05.2002 ein Angebot abgegeben. Die Bewirtungen hatten einen Gesamtwert von 43,00 €.

22.

28

Am 02.08.2002 nahm der Zeuge ... im Restaurant „Dalmatien“ eine Bewirtung durch den Zeugen ... auf Kosten der Firma ... im Wert von 13,25 € entgegen. Anlass der Bewirtung war das beabsichtigte Bauvorhaben „Umprogrammierung der SPS in der Schwimmhalle … aus betriebstechnischen Gründen und der Umprogrammierung des Spülvorgangs der Filter nach neuer Filterbestückung“ im Nachgang zu einem größeren Bauvorhaben, das die Ausstattung der Schwimmhalle mit neuen Filtern zum Gegenstand hatte.

23.

29

Am 19.09.2002 wurde der Zeuge ... im Restaurant „Dalmatien“ durch den Zeugen ... auf Kosten der Firma ... im Wert von 15,83 € bewirtet. Anlass der Bewirtung war eine „Projektbesprechung Umrüstung Wattenmeerstation“.

24.

30

Am 25.10.2002 wurde der Zeuge ... in der Gaststätte „Taverna Rhodos“ in Westerland durch den Angeklagten auf Kosten der Firma ... im Wert von 20,50 € bewirtet. Anlass der Bewirtung war das „Aufmaß Stundenlohnarbeiten und Ortsbesichtigung für Kalkulation …“.

25.

31

Am 07.11.2002 nahm der Zeuge ... im Restaurant „Alt Berlin“ und in der „Taverna Rhodos“ in Westerland Zuwendungen in Form von Bewirtungen durch den Zeugen ... auf Kosten der Firma ... im Wert von 19,60 € entgegen. Als Anlass der Bewirtung gab der Zeuge ... „Baubesprechung Projektbesichtigung …“ an.

26.

32

Am 25.11.2002 empfing der Zeuge ... im Restaurant „Taverna Rhodos“ in Westerland eine Bewirtung durch den Zeugen ... auf Kosten der Firma ... im Wert von 16,85 €. Anlass war die „Bauanlaufbesprechung“ zum Bauvorhaben ….

27.

33

Am 19.12.2002 bewirtete der Angeklagte den Zeugen ... im Strand-Bistro „Am Kliff“ in Wenningstedt im Wert von 9,40 €. Ferner überreichte der Angeklagte dem Zeugen Blumen des Geschäfts „Blumen H…“ im Wert von 20,00 €. Der Gesamtwert des Vorteile betrug 29,40 €.

28.

34

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt um den 20.12.2002 empfing der Zeuge ... auf Veranlassung des Angeklagten über die Fa. ... von der Firma ... ein Paket Räucherlachs im Wert von 36,92 €.

29.

35

Am 21.02.2003 empfing der Zeuge ... von dem Angeklagten in Flensburg in der „Taverna Dionysos“ eine Bewirtung im Wert von 16,10 €. Anlass der Bewirtung war die „Besprechung Automatisierung Wasserwerk …“.

30.

36

Anlässlich einer Projektbesprechung erhielt der Zeuge ... auf Kosten der Firma ... wie folgt Bewirtungen:
- am 09.04.2003 in Stolpe, Rasthof, im Wert von 4,90 €,
- am 10.04.2002 im Estrel-Hotel in Berlin im Wert von 11,70 €.

37

Der Gesamtwert betrug 16,60 €.

31.

38

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt am 15.12.2003 oder kurz danach erhielt der Zeuge ... auf Veranlassung des Angeklagten von der Fa. ... ein Paket Räucherlachs im Wert von 36,92 € über die Fa. ....

...

39

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Meister im Bereich „Erzeugung und Wassergewinnung“ bei den X X GmbH (später umfirmiert in Energie und Wasser Lübeck GmbH). Die X X X X GmbH war Auftragnehmerin der Firma .... Der Zeuge ... hatte mit der Firma ... dienstlichen Kontakt, u. a. war er Teilnehmer bei Bauabnahmen.

32.

40

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt kurz vor oder nach dem 20.12.2002 erhielt der Zeuge ... auf Veranlassung des Angeklagten ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

...

41

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Beamter bei der Standortverwaltung Hamburg und betreute u. a. die Unterflurtankanlage für die Standortverwaltung auf Helgoland, an der die Firma ... die Wartung aus dem Rahmenvertrag durchführte.

33.

42

Am 13.06.2002 bewirtete der Mitarbeiter der Firma ... den Zeugen ... im „Bielefelder Hof“ auf Helgoland. Der Zeuge nahm Speisen und Getränke auf Kosten der Firma ... im Gesamtwert von 22,72 € ein.

34.

43

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt kurz vor oder nach dem 09.12.2002 erhielt der Zeuge ... auf Veranlassung des Angeklagten ein Weihnachts-Präsent im Wert von 23,76 €. Das Präsent hatte die Firma ... bei der Firma Chateaus & Chocolats in Rendsburg eingekauft.

...

44

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Beamter in der X X und dort als Beschaffer tätig. In dieser Eigenschaft hatte er im Jahre 2002 den Auftrag erhalten, einen Vertrag über die Wartung von Flugfeldtankanlagen abzuschließen. Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung erteilte er der Firma ... den Auftrag. In der Folgezeit vergab er auch freihändig Aufträge an die Firma ....

35.

45

Auf Veranlassung des Angeklagten erhielt der Zeuge ... auf Kosten der Firma ... zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt kurz vor oder nach dem 09.12.2002 ein Weihnachtspräsent, welches die Firma ... bei der Firma Chateaus & Chocolats in Rendsburg zu einem Preis von 23,76 € eingekauft hatte.

...

46

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war als Bergoberamtsrat im Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld tätig bzw. zuvor im Bergamt Zelle. Dieses bzw. das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld ist als Bergbehörde u. a. für das Land Schleswig-Holstein zuständig. Der Zeuge ... hatte mit der Firma ... dienstlichen Kontakt, weil die Firma ... mit dem Zurückbau der Fördereinrichtungen für Erdölfelder im Raum Plön beauftragt war und erst nach ordnungsgemäßem Abschluss dieser Arbeiten eine Entlassung der Erdölfelder aus der Bergaufsicht zulässig ist. Insoweit war der Zeuge ... für die Abnahme der wieder nutzbar gemachten Bergbauflächen zur Beendigung der Bergaufsicht zuständig.

37.

47

Am 09.08.2001 kam es zu Bewirtung des Zeugen ... durch den Mitarbeiter der ... im Hotel Waldblick in Dersau. Der Wert der Bewirtung betrug umgerechnet pro Person 22,31 €.

38.

48

Weiter erfolgte eine Bewirtung des Zeugen ... wiederum im Hotel Waldblick am 26.06.2002, ebenfalls durch den Zeugen …. Der Wert der Bewirtung betrug umgerechnet pro Person 30,64 €.

...

49

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Maschinenmeister bei der X X und hatte in dieser Eigenschaft dienstlichen Kontakt mit der Firma ..., weil diese von der Standortverwaltung wiederholt Aufträge erhalten hatte, die von dem Zeugen erteilt worden waren.

39.

50

Der Zeuge ... wurde durch den gesondert verfolgten Mitarbeiter der Firma ... am 13.12.2001 im Bistro am Südermarkt in Kropp bewirtet. Der Wert der Zuwendung betrug umgerechnet pro Person 26,23 €.

40.

51

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt kurz vor oder nach dem 18.12.2001 erhielt der Zeuge ... auf Veranlassung des Angeklagten ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €, welches die von der Firma ... beauftragte Firma direkt an die Privatanschrift des Zeugen sandte.

41.

52

Am 20.12.2001 bewirtete der Mitarbeiter der Firma ... u. a. den Zeugen ... im Ristorante Italia in Tarp. Der Wert der Zuwendung pro Person betrug 19,68 €.

42.

53

Am 22.12.2002 bzw. kurz davor oder danach erhielt der Zeuge ... auf Veranlassung des Angeklagten ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €. Der Lachs wurde an die Privatanschrift des Zeugen ... gesandt.

...

54

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Beamter bei der Standortverwaltung X. In dieser Eigenschaft hatte er mit der Firma ... dienstlich Kontakt, u. a. im Zusammenhang mit der Wartungsarbeit an der SAR Tankanlage auf der Insel Helgoland. Diesbezüglich bearbeitete er u. a. einen Auftrag an die Firma ... zur Lieferung eines Betankungsschlauchs im Jahre 2001.

43.

55

Am 18.12.2001 bzw. kurz davor oder danach erhielt der Zeuge ... auf Veranlassung des Angeklagten ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

44.

56

Am 20.12.2002 bzw. kurz davor oder danach erhielt der Zeuge ... wiederum ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

...

57

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Bauhofleiter beim Tiefbauamt X X X. Zwischen ihm und der Firma ... bestand dienstlicher Kontakt, weil die Firma ... im Stadtgebiet Kiel Gas- und Wasserrohrverlegungsarbeiten durchgeführt hat. Der Zeuge ... hat in diesem Zusammenhang als Vertreter des Auftraggebers u. a. Baustellenbesprechungen wahrgenommen sowie die Bauabnahme durchgeführt.

46.

58

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt kurz vor oder nach dem 20.12.2002 erhielt der Zeuge ... auf Veranlassung des Angeklagten ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

47.

59

Der Mitarbeiter der Firma ... bewirtete am 18.04.2002 den Zeugen ... im Landhaus Kronshagen. Anlass der Bewirtung war eine Baubesprechung zum Bauvorhaben Hasseldieksdamm. Der Wert der Bewirtung betrug 12,79 €.

...

60

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Geschäftsführer des Wasserverbands Norderdithmarschen. Er hatte mit der Firma ... intensiven dienstlichen Kontakt, weil die Firma ... im Verbandsgebiet wiederholt mit zum Teil umfangreichen Aufträgen betraut wurde, die der Zeuge ... als Vertreter des Auftraggebers an die Firma ... vergab. Ferner nahm der Zeuge ... wiederholt an Abnahmeterminen teil, unterzeichnete Abnahmeprotokolle für den Auftraggeber und zeichnete Rechnungen der Firma ... sachlich richtig.

61

Der Zeuge ... erhielt von der Firma ... folgende Zuwendungen:

53.

62

durch den Angeklagten eine Bewirtung im „Dörpskroog“ in Schlichting im Wert von 12,24 € am 12.11.2001,

54.

63

ein Präsent „Echter Räucherlachs“ im Wert von 36,92 € kurz vor oder nach dem 18.12.2001,

55.

64

eine Bewirtung im Restaurant „Beckmann“ in Heide im Wert von 12,50 € am 16.04.2002,

56.

65

durch den Angeklagten eine Bewirtung im „Altes Amtsgericht“ in Friedrichstadt im Wert von 12,07 € am 09.07.2002,

57.

66

durch den Angeklagten eine Bewirtung im „Landhaus St. Annen“ in St. Annen im Wert von 15,10 € am 10.10.2002,

58.

67

ein Präsent „Echter Räucherlachs“ im Wert von 36,92 € kurz vor oder nach dem 20.12.2002,

59.

68

ein Präsent „Echter Räucherlachs“ im Wert von 36,92 € am 20.12.2003.

...

69

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Standortverwaltung Pinneberg. Er hatte dienstlichen Kontakt zur Firma ..., u. a. erteilte er Aufträge sowohl mündlich als auch schriftlich.

60.

70

Auf Veranlassung des Angeklagten erhielt der Zeuge ... zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt kurz vor oder nach dem 11.12.2001 ein Weinpräsent im Wert von 35,58 €.

...

71

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter des Wasserbeschaffungsverbandes Eiderstedt und hatte mit der Firma ... im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung und Baumaßnahmen dienstlichen Kontakt. Ferner hat er in zumindest einem Fall ein Bauabnahmeprotokoll für den Auftraggeber unterzeichnet. Der Zeuge ... erhielt auf Veranlassung des Angeklagten folgende Zuwendungen:

62.

72

ein Lachspräsent im Wert von 36,92 € am 18.12.2001 bzw. kurz davor oder danach,

63.

73

ein Lachspräsent im Wert von 36,92 € kurz vor oder nach dem 20.12.2002.

...

74

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Bürgermeister von Süderbrarup und hatte dienstlich mit der Firma ... Kontakt, da er diese in seiner Eigenschaft als Bürgermeister wiederholt mit Aufträgen im Gebiet der Gemeinde Süderbrarup beauftragt hatte; zugleich hat er als Vertreter der Auftraggeberin zumindest in einem Fall das Protokoll der Endabnahme unterzeichnet.

75

64., 65.

76

Auf Veranlassung des Angeklagten erhielt der Angeklagte am 12.12.2001 und 20.12.2002 bzw. jeweils kurz zuvor oder danach jeweils ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

...

77

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war gelernter Gas- und Wasserinstallateur und arbeitete lange Zeit im Wasserwerk des Wasserbeschaffungsverbandes X, davon viele Jahre als Wasserwerker. Seine Aufgaben umfassten alle anfallenden Arbeiten im Zusammenhang mit dem Wasserwerk, insbesondere war er für die Vergabe von Aufträgen an private Firmen, die Überprüfung von Rechnungen und im Rahmen seiner Außendiensttätigkeit für den Wasserbeschaffungsverband auch für Bauabnahmen zuständig. Dabei hatte er wiederholt Kontakt mit der Firma ..., wobei dem Zeugen ... aufgrund seiner eigenen Tätigkeit bekannt war, dass der Wasserbeschaffungsverband die Firma ... wiederholt mit Aufträgen in nicht unerheblicher Höhe betraut hatte.

78

Der Zeuge ... erhielt durch die Firma ... folgende Zuwendungen :

72.

79

Am 20.08.2001 beschaffte der Mitarbeiter der ... ... dem Zeugen ... eine Kaminkopfabdeckung und ein Kamindach aus Edel... im Gesamtwert von umgerechnet 318,75 €, ließ sie an die Privatanschrift des Zeugen liefern und in sein privates Haus einbauen. Die Kaminkopfabdeckung wurde dabei im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben des Wasserbeschaffungsverbandes X abgerechnet, von dem Zeugen ... jedoch – wie von Anfang an geplant - nicht bezahlt.

73.

80

Am 25.09.2001 fand im Rahmen der Vorabnahme der an die Firma ... vergebenen Baumaßnahme „Umlegung einer Wasserversorgungshauptleitung in Kappeln“ eine Bewirtung durch einen Mitarbeiter der ... im „Landkrug“ in Kappeln statt. An dieser partizipierte der Zeuge ... und nahm dabei im umgerechneten Wert von 16,97 € Speisen und Getränke zu sich. Die Kosten für die Bewirtung wurden von der Firma ... beglichen.

74.

81

Schon am nächsten Tag, am 26.09.2001, ließen sich der Zeuge ... von dem gesondert Verfolgten Mitarbeiter der Firma ... ... wieder zu einer Bewirtung in das Restaurant „Fährschänke“ in Kappeln einladen und speiste dabei im Werte von 16,03 €.

75.

82

Am 10.12.2001 fand anlässlich der nunmehr endgültigen Abnahme des an die Firma ... vergebenen Bauvorhabens „Umlegung einer Wasserversorgungshauptleitung in Kappeln“ erneut ein Essen in der „Fährschänke“ in Kappeln statt, zu dem der Zeuge ... von dem ...-Mitarbeiter … eingeladen wurde. Der Wert der Bewirtung betrug 14,02 €.

76.

83

Im Dezember 2001 erhielt der Zeuge ... ein Paket Räucherlachs im Wert von 36,92 €.

77.

84

Am 22.02.2002 ließ sich der Zeuge ... von dem gesondert Verfolgten ...-Mitarbeiter ... zur Projektbesprechung „…“ in den „Kappelner Kroog“ zu Speisen und Getränken im umgerechneten Wert von 14,68 € einladen.

78.

85

Zwischen dem 14.05.2002 und dem 15.05.2002 ließ der Angeklagte dem Zeugen ... nach vorheriger Einladung auf Kosten der Firma ... einen Flug mit der Lufthansa (LH 896 und 949) von Hamburg nach München und zurück im Wert von 361,36 € sowie eine Übernachtung im Hotel „Novotel Arcor“ in München im Wert von 161,- € zukommen, damit der Zeuge ge...am mit dem Angeklagten und einigen Mitarbeitern der Firma ... an der in München stattfindenden „13. Internationalen Fachmesse für Umwelt und Entsorgung – IFAT München 2002“ teilnehmen konnte. Dort erhielt der Zeuge überdies Speisen und Getränke sowohl an den jeweiligen Flughäfen und auf der Messe als auch im Hotel, wodurch der Firma ... noch einmal insgesamt 37,87 € an Verköstigungsausgaben entstanden. Insgesamt wendete der Angeklagte zu Lasten der Firma ... für diese Zuwendungen an ... Kosten in Höhe von 560,23 € auf.

79.

86

Im Dezember 2002 erhielt der Zeuge ... wieder ein Paket Räucherlachs im Wert von 36,92 €.

80.

87

Im Dezember 2003 erhielt der Zeuge ... nochmals ein Paket Räucherlachs im Wert von 36,92 €.

...

88

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Landeshauptstadt Kiel und als Chemielaborant im früheren Städtischen Laboratorium Kiel eingesetzt. Im Rahmen seiner Tätigkeit war er u.a. mit der Entnahme und Untersuchung von Bodenproben im Zuge der Durchführung von Rekultivierungsmaßnahmen ehemaliger Ölfelder im Kreis Plön eingesetzt. Mit der Durchführung der Rekultivierungsmaßnahmen und der Aufnahme der alten Leitungen war die Firma ... beauftragt. Da bei der Firma ... bekannt war, dass der dortige Arbeitsaufwand und letztlich die hiermit verbundenen Kosten unter anderem von den Untersuchungsergebnissen und den Vorgaben des Städtischen Laboratoriums abhingen, war der Angeklagte an einer Stimmungspflege im Umgang mit dem Zeugen ... interessiert, auch wenn kein unmittelbares Auftragsverhältnis zwischen dem städtischen Labor und der Firma ... bestand. Denn gleichwohl wurden unter anderem von der Firma ... wiederholt Tiefbauarbeiten und Nacharbeiten unter der fachlichen Aufsicht des Zeugen durchgeführt.

89

Der Zeuge ... wurde von der Firma ... mit den folgenden Zuwendungen bedacht:

88.

90

am 07.06.2001 eine Bewirtung im Delikatessenhaus Krüger in Rendsburg im Wert von 26,02 €,

89.

91

am 10.07.2001 eine Bewirtung in einer nicht näher bekannten Lokalität in Rendsburg im Wert von 19,94 €,

90.

92

am 09.08.2001 eine Bewirtung im Hotel Waldblick in Dersau im Wert von 22,31 €,

91.

93

im Dezember 2001 ein Paket Echter Räucherlachs im Wert von 36,92 €, das dem Zeugen an seine Privatanschrift übersandt wurde.

92.

94

am 29.05.2002 ein Bewirtung in der Landgaststätte Bothkamp in Bothkamp im Wert von 19,10 €,

93.

95

am 26.06.2002 eine Bewirtung im Wert von 30,64 € im Hotel Waldblick in Dersau.

...

96

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Verbandsingenieur und Geschäftsführer des Wasserverbands X X X. In dieser Eigenschaft hatte er dienstlich wiederholt mit der Firma ... Kontakt, u. a. erteilte er Aufträge und führte Bauabnahmen durch.

96.

97

Am 12.12.2001 bzw. kurz davor oder danach erhielt der Zeuge ... ein Lachspräsent von der Firma ... im Wert von 36,92 €.

97.

98

Auch am 20.12.2002 bzw. kurz davor oder danach erhielt der Zeuge ... erneut ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

...

99

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Stadtwerke Lübeck, später umfirmiert in Energie- und Wasser Lübeck GmbH. Er hatte dienstlich mit der Firma ... Kontakt, weil diese u. a. Sanierungsarbeiten in der Schwimmhalle Lübeck-Kücknitz durchgeführt hat. Insoweit hat der Zeuge ... u. a. an einer Bauabnahme mitgewirkt und das Abnahmeprotokoll für die Auftraggeberin unterzeichnet.

100

Der Zeuge ... erhielt von der Firma ... folgende Zuwendungen:

102.

101

Am 15.05.2001 eine Bewirtung im Restaurant „Alte Försterei in Bad Schwartau im Wert von 21,44 € sowie eine weitere Bewirtung in der Bäckerei Seeck in Ratekau im Wert von 1,79 €,

103.

102

am 12.12.2001 bzw. davor oder danach ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €,

104.

103

am 30.10.2002 durch einen Mitarbeiter der ... eine Bewirtung im Restaurant „Waldhusen“ in Lübeck-Kücknitz im Wert von 21,18 €,

105.

104

am 20.12.2002 oder kurz davor bzw. danach ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

...

105

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Leiter des Betriebshofes X. Er hatte dienstlichen Kontakt zur Firma ..., weil diese in den Jahren 2001 und 2002 mit Instandsetzungsarbeiten am Wasserwerk der Gemeinde beauftragt war. Der Zeuge ... wirkte in diesem Zusammenhang an Bauabnahmen mit.

106

106. und 107.

107

Der Zeuge ... erhielt im Dezember 2001 und 2002 jeweils ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

...

108

Der gesondert verfolgte Zeuge ... ist Mitarbeiter der Amtsverwaltung Probstei. Jedenfalls im Jahre 2001 hatte er dienstlichen Kontakt zur Firma ..., weil die amtsangehörige Gemeinde Wendtorf Gewährleistungsansprüche wegen einer früheren Baumaßnahme gegen die Firma ... erhob und der Zeuge ... in seiner Eigenschaft als Techniker der Amtsverwaltung in die diesbezüglich mit dem Angeklagten geführten Gespräche eingebunden war. Die Firma ... lehnte Gewährleistungsansprüche der Gemeinde ab. Hierüber wurden im Juli 2001 mindestens drei Gespräche geführt, in denen nach Lösungsmöglichkeiten für die von der Gemeinde beanspruchte Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung gesucht wurden. Hierbei war der Sachverstand des Zeugen ... gefragt; jedenfalls faktisch hatte er maßgeblichen Einfluss auf die von der Gemeinde Wendtorf zu treffende Entscheidung, ob die Gewährleistungsansprüche gegen die Firma ... weiter verfolgt werden sollten. Anlässlich der Erörterungen wurde der Zeuge ... in drei Fällen von dem Angeklagten auf Kosten der Firma ... bewirtet:

108.

109

Am 11.07.2001 im Hotel/Restaurant „Genoeser Schiff“ in Hohwacht im Wert von 23,52 €,

109.

110

am 12.07.2001 im Restaurant „Harrys Fischstube in Stein“ im Wert von 20,69 €,

110.

111

am 25.07.2001 im Hotel/Restaurant „Genoeser Schiff“ in Hohwacht im Wert von 31,83 €.

...

112

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter des Wasserbeschaffungsverbands K... und hatte dienstlich Kontakt mit der Firma ..., weil der Wasserbeschaffungsverband diese u. a. mit Erd- und Rohrverlegearbeiten im Wasserwerk Horstmühle beauftragt hatte. Als Vertreter des Auftraggebers unterzeichnete der Zeuge ... u. a. Stundenzettel und nahm an der Bauabnahme am 19.04.2001 teil.

113

Der Zeuge ... erhielt von der Firma ... die folgenden Zuwendungen:

114.

114

am 18.12.2001 bzw. kurz davor oder danach ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €,

115.

115

am 06.11.2002 durch einen Mitarbeiter der ... eine Bewirtung im „Deutschen Haus“ in Neuenbrook im Wert von 14,15 €,

116.

116

ein Lachspräsent im Wert von 36,92 € zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt kurz vor oder nach dem 20.12.2002,

117.

117

am 22.01.2003 durch den Angeklagten eine Bewirtung im Restaurant „Stadt Hamburg“ in Horst im Wert von 18,06 €,

118.

118

am 15.05.2003 durch den Angeklagten eine Bewirtung im Restaurant „Stadt Hamburg“ im Wert von 19,75 € sowie eine Bewirtung im „Deutschen Haus“ in Neuenbrook im Wert von 4,80 €.

...

119

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Stadtwerke Itzehoe. Alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Itzehoe GmbH ist die Stadt Itzehoe. Er hatte intensiven dienstlichen Kontakt zur Firma ..., weil diese von den Stadtwerken Itzehoe wiederholt Aufträge erhalten hatte. Diesbezüglich war der Zeuge ... u. a. für Bauabnahmen zuständig, ferner zeichnete er Stundenlohnzettel ab und prüfte Aufmaßblätter sowie Rechnungen auf technische und sachliche Richtigkeit und Korrektheit der Massen und Einheitspreise.

120

Der Zeuge ... erhielt durch die Firma ...  folgende Zuwendungen:

122.

121

eine Bewirtung am 16.10.2001 im „Jeverkrug“ im Wert von 12,79 €,

123.

122

im Dezember 2001 ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €,

124.

123

im Dezember 2002 ein weiteres Lachspräsent im Wert von 36,92 €,

125.

124

im Dezember 2003 nochmals ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

...

125

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Stadtwerke X, in den Jahren 1999 bis März 2001 als Ingenieur Instandhaltung Wassergewinnung und seitdem als Leiter Instandhaltung Wassergewinnung. Er hatte mit der Firma ... dienstlichen Kontakt, u.a. war er für die technische Sachbearbeitung von Bauvorhaben zuständig, die die Stadtwerke Lübeck an die Firma ... vergeben hatten. Er nahm auch Bauleistungen der Firma ... ab.

Der Zeuge ... erhielt durch die Firma ... folgende Zuwendungen:

129.

126

im Dezember 2001 ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €,

130.

127

am 30.10.2002 durch einen Mitarbeiter der ... eine Bewirtung im Restaurant Waldhusen in Lübeck im Wert von 21,17 €,

131.

128

im Dezember 2002 ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

...

129

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Stadtwerke Eutin. Zwischen ihm und der Firma ... bestand dienstlicher Kontakt, insbesondere hatte die Firma ... von den Stadtwerken Eutin u.a. einen Auftrag für die Verlegung von Gas- und Wasserleitungen in der Straße Hohe Schaar und in den Straßen Deefstieg und Birkenau in Eutin erhalten. Für diese Maßnahmen war der Zeuge ... zuständig. Er hatte die Arbeiten auf den Baustellen zu kontrollieren. Ferner oblag ihm die Rechnungsprüfung. Auch führte er die technische Abnahme der Bauleistungen durch.

Der Zeuge ... erhielt von der Firma ... folgende Zuwendungen:

132.

130

im Dezember 2001 ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €,

133.

131

ebenfalls im Dezember 2001 ein Präsent „Spezialitäten aus dem Schwarzwald“ im Wert von 32,64 €,

134.

132

ebenfalls im Dezember 2001 eine Flasche „Alter Kirsch“ im Wert von 10,61 €,

135.

133

zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt kurz vor oder nach dem 31.12.2001 ein Cognac-Präsent im Wert von 19,94 €.

136.

134

im Dezember 2002 ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

...

135

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war seit 1995 als Elektriker und Wassermeister beim Wasserbeschaffungsverband X tätig. Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem der Außendienst, aber auch Instandsetzungsarbeiten im Werk selbst. Dazu war er auch berechtigt, an Bauabnahmen teilzunehmen. Dabei hatte er wiederholt Kontakt mit der Firma ....

136

Der Zeuge ... erhielt durch die Firma ... folgende Zuwendungen:

140.

137

Am 25.09.2001 fand im Rahmen der Vorabnahme einer Baumaßnahme eine Bewirtung durch einen Mitarbeiter der ... im Landkrug Kappeln statt. An dieser partizipierte der Zeuge ... und nahm dabei im Werte von 16,97 € Speisen zu sich.

141.

138

Am 26.09.2001 ließ sich der Zeuge ... erneut zu einer Bewirtung durch einen Mitarbeiter der ... in das Restaurant Fährschänke in Kappeln einladen und speiste dabei im Werte von 16,03 €. Anlass war hier eine Bauanlaufbesprechung und die Festlegung des Bauzeitenplans.

142.

139

Am 10.12.2001 fand anlässlich einer Bauabnahme erneut ein Essen in der Fährschänke in Kappeln statt, zu dem der Zeuge ... von einem Mitarbeiter der ... eingeladen wurde. Der Wert der Bewirtung belief sich auf 14,02 €.

143.

140

Am 22.02.2002 bewirtete ein Mitarbeiter der ... den Zeugen ... im Kappelner Kroog im Zusammenhang mit einer Projektbesprechung für einen IDM Einbau und einen Gebläsetausch im Wasserwerk Kappeln. Der Zeuge verzehrte Speisen und Getränke im Werte von 14,68 €.

...

141

Der Zeuge ... war seit 1995 Verbandsvorsteher des Wasserbeschaffungsverbandes X. Bereits davor war er 12 Jahre von Amts wegen Vorstandsmitglied des Verbandes. Zu seinen Aufgaben als Verbandsvorsteher gehörten unter anderem die Vergabe von Aufträgen zur Wartung und / oder Erneuerung der Anlagen. Außerdem gehörten die Auftragsabnahme sowie die Abrechnung zu seinen Aufgaben.

142

Im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit hatte er wiederholt mit der Firma ... Kontakt. Der Wasserbeschaffungsverband Nordschwansen betraute die Firma ... wiederholt mit Aufträgen in verschiedener Höhe

143

Der Zeuge ... erhielt von der Firma ... folgende Zuwendungen:

147.

144

im Dezember 2001 ein Paket Lachs im Gegenwert von 36,92 €.

148.

145

im Dezember 2002 erneut ein Paket Lachs im Wert von 36,92 €.

...

146

Der gesondert verfolgte Zeuge ... ist beim Wasserbeschaffungsverband X als Wassermeister tätig. Zu seinen Aufgaben zählt die Technik des Werkes, außerdem war er im Außendienst für den Wasserbeschaffungsverband tätig, was ihn auch dazu berechtigte, an Bauabnahmen teilzunehmen. Dabei hatte er wiederholt Kontakt mit der Firma .... Ihm war bekannt, dass der Wasserbeschaffungsverband die Firma ... wiederholt mit Aufträgen in nicht unerheblicher Höhe betraut hatte.

147

Der Zeuge ... erhielt von der Firma ... folgende Zuwendungen:

152.

148

Am 26.09.2001 wurde der Zeuge ... zu einer Bewirtung durch gesondert verfolgten Prokuristen der ... ... in das Restaurant Fährschänke in Kappeln eingeladen und speiste im Werte von 16,03 €. Anlass war hier eine Bauanlaufbesprechung und die Festlegung eines Bauzeitplans.

153.

149

Am 10.12.2001 wurde der Zeuge ... von dem gesondert verfolgten Bauleiter … erneut in das Restaurant Fährschänke in Kappeln zum Essen eingeladen. Anlass war diesmal die Bauabnahme des Bauvorhabens. Der Zeuge verzehrte Speisen und Getränke im Wert von 14,02 €.

154.

150

Am 20.12.2001 erhielt der Zeuge ... einen Gutschein mit einem Gegenwert von umgerechnet 25,56 €, den er auch einlöste.

155.

151

Am 22.02.2002 ließ wurde der Zeuge ... von dem Mitarbeiter der ... ... in den Kappelner Kroog eingeladen. Dies geschah im Zusammenhang mit einer Projektbesprechung für den IDM Einbau und einen Gebläsetausch im Wasserwerk Kappeln. Der Zeuge verzehrte Speisen im Werte von 14,68 €.

157.

152

Am 16.12.2002 erhielt der Zeuge ... auf Veranlassung des Angeklagten einen Gutschein des Geschenkhauses Sander in Kappeln mit einem Gegenwert von 25 €. Er nahm den Gutschein an und löste ihn ein.

...

153

Der gesonderte verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter des Wasserbeschaffungsverbands Krempermarsch. Er hatte zur Firma ... dienstlichen Kontakt, weil die Firma ... Bauvorhaben im Auftrag des Wasserbeschaffungsverbandes durchführte. Der Zeuge ... unterzeichnete Bauabnahmeprotokolle, erteilte Aufträge und zeichnete Rechnungen sowie Aufmaßblätter der Firma ... sachlich bzw. technisch und sachlich richtig.

Der Zeuge ... erhielt von der Firma ... folgende Zuwendungen:

161.

154

im Dezember 2001 ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €,

162.

155

am 06.06.2002 durch den Angeklagten eine Bewirtung im Restaurant Stadt Hamburg in Horst im Wert von 18,98 €,

163.

156

ein Lachspräsent im Dezember 2002 im Wert von 36,92 €.

...

157

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Geschäftsführer des Wasserverbands X. Aufgrund der Geschäftsführertätigkeit hatte er dienstlichen Kontakt zu der Firma ..., die vom Wasserverband wiederholt Aufträge erhalten hatte.

158

Der Zeuge ... erhielt von der Firma ... folgende Zuwendungen:

165.

159

im Dezember 2002 ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €,

166.

160

im Dezember 2003 nochmals ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

...

161

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Stadtwerke Neumünster. Er hatte dienstlichen Kontakt zur Firma ..., weil diese Aufträge von den Stadtwerken Neumünster erhalten hatte. Der Zeuge ... war insoweit u.a. dafür zuständig, Aufmaßblätter der Firma ... als technisch und sachlich richtig abzuzeichnen.

162

Der Zeuge ... erhielt auf Veranlassung des Angeklagten folgende Zuwendung:

169.

163

im Dezember 2001 ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

...

164

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Standortverwaltung Flensburg. Er hatte dienstlichen Kontakt zur Firma ..., weil die Standortverwaltung diese wiederholt mit der Durchführung von Baumaßnahmen beauftragte. Der Zeuge ... war insoweit für die Erteilung der Einzelaufträge zuständig.

Der Zeuge ... erhielt durch die Firma ... folgende Zuwendungen:

170.

165

eine Bewirtung im Restaurant „Im Bistro“ in Kropp am 13.12.2001 im Wert von 26,23 €,

171.

166

am 20.12.2001 eine Bewirtung im „Ristorante Italia“ in Tarp im Wert von 19,68 €,

172.

167

im Dezember 2002 ein Weihnachtspräsent, welches die Firma ... bei der Firma Chateaus und Chocolats in Rendsburg eingekaufte hatte und welches einen Wert von 23,76 € aufwies.

...

168

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter des Wasserverbands Treene. Bedingt durch die Aufträge, die die Firma ... vom Wasserverband Treene erhalten hatte, bestand zwischen dieser und dem Zeugen ... dienstlicher Kontakt. So hat der Zeuge ... u.a. an technischen Abnahmen mitgewirkt; er war ferner für die Durchführung beschränkter Ausschreibung sowie die Erteilung von Aufträgen zuständig.

169

Der Zeuge ... erhielt von der Firma ... folgende Zuwendungen:

175.

170

im Dezember 2001 ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €,

176.

171

ein Lachspräsent im Dezember 2003 im Wert von 36,92 €.

...

172

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Stadtwerke Husum. Er hatte dienstlichen Kontakt zur Firma ..., weil diese von den Stadtwerken wiederholt Aufträge zur Durchführung von Tiefbau- und Rohrleitungsarbeiten erhalten hatte. Der Zeuge ... war insoweit für die Auftragserteilung zuständig; ferner führte er Bauabnahmen durch und unterzeichnete insoweit die Abnahmebescheinigungen.

173

Der Zeuge ... erhielt von der Firma ... folgende Zuwendungen:

178.

174

im Dezember 2001 ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €,

179.

175

im Dezember 2003 nochmals ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €.

...

176

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Standortverwaltung Kiel. Die Standortverwaltung vergab mehrfach Aufträge an die Firma .... Der Zeuge ... war für die Firma ... insoweit Ansprechpartner auf Seiten des Auftraggebers.

177

Er erhielt von der Firma ... die folgenden Zuwendungen:

181.

178

eine Bewirtung am 13.12.2001 im Restaurant „Im Bistro“ Am Südermarkt in Kropp im Wert von 26,23 €,

182.

179

im Dezember 2001 ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €,

183.

180

am 04.02.2002 eine Bewirtung im Chinarestaurant An der Schanze 42 in Kiel im Wert von 10,80 €,

184.

181

im Dezember 2002 ein Weihnachtspräsent im Wert von 23,76 €, welches die Firma ... bei der Firma Chateaus und Chocolats in Rendsburg eingekauft hatte.

...

182

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter des Wasserwerks Grundhof des Wasserbeschaffungsverbands Nordangeln. Es bestand dienstlicher Kontakt zwischen dem Zeugen und der Firma ..., weil der Wasserbeschaffungsverband diese wiederholt mit Baumaßnahmen beauftragt hatte. Der Zeuge ... war u.a. zuständig, Rechnungen der Firma ... sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen, Baubesprechungen durchzuführen und an technischen Abnahmen mitzuwirken sowie technisch Abnahmebescheinigungen für den Auftraggeber zu unterzeichnen.

183

Der Zeuge ... erhielt von der Firma ... die nachfolgende Zuwendung:

186.

184

am 12.08.2003 durch den Angeklagten eine Bewirtung im „Intermar“ Ostseehotel Glücksburg im Wert von 12,50 €.

...

185

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts, Niederlassung Westerland. Die Firma ... führte mehrere Aufträge für die GMSH Westerland durch. Der Zeuge ... war zuständig für die Durchführung von Schlussabnahmen; ferner war er Ansprechpartner der Firma ... bei der Angebotsvorlage und bei der Durchführung des Vergabeverf.... Schließlich erteilte der Zeuge ... auch freihändig Aufträge an die Firma ... im Rahmen des sogenannten Bestellscheinverf... der GMSH.

186

Der Zeuge ... erhielt von der Firma ... folgende Zuwendungen:

189.

187

am 20.09.2002 eine Bewirtung im Restaurant „Dalmatien“ in Westerland im Wert von 15,83 €,

190.

188

im Dezember 2002 eine Flasche Kräuterbitter im Wert von 18,91 €.

...

189

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Stadtwerke Eutin. Er stand dienstlich im Kontakt zur Firma ..., weil diese für die Stadtwerke Aufträge ausführte. Die Aufgabe des Zeugen bestand in der Kontrolle und Überwachung der Baumaßnahmen sowie der Abrechnung.

190

Der Zeuge ... erhielt auf Veranlassung des Angeklagten die folgende Zuwendung:

193.

191

im Dezember 2002 ein „... Schreib-Set silber“ im Wert von 44,31 €.

...

192

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter der Standortverwaltung Itzehoe. Die Firma ... führte im Herbst 2002 die Wartung und Instandsetzung der Hubschrauberbetankungsanlage in der Waldersee Kaserne mit angeschlossenem Heeresflugplatz in Itzehoe durch. Der Zeuge ... war als Meister für Betriebstechnik in dieser Liegenschaft tätig und für die Beantwortung technischer Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit der Firma ... zuständig.

193

Er erhielt von der Firma ... die folgende Zuwendung:

194.

194

ein Weihnachtspräsent, bestehend aus drei Flaschen Wein, im Wert von 23,74 € im Dezember 2002.

...

195

Der gesondert verfolgte Zeuge ... war Mitarbeiter des Wasserbands X mit Sitz in X. Er war dort als Wassermeister beschäftigt.

196

Der Wasserverband beauftragte die Firma ... wiederholt mit Baumaßnahmen, u.a. mit dem Umbau der Druckstation Bredstedt im Jahre 1999 und der Verlegung einer Trinkwasserleitung im Watt im Jahre 2002.

197

Der Zeuge ... war einer der Ansprechpartner seitens des Auftraggebers für die Firma ....

198

Er erhielt folgende Zuwendungen von der Firma ...:

198.

199

im Dezember 2001 ein Lachspräsent im Wert von 36,92 €,

199.

200

ein weiteres Lachspräsent im Dezember 2002 im Wert von 36,92 €,

200.

201

am 07.08.2002 eine Bewirtung im Wert von 16,68 € im Restaurant Skrodzki in Hattstedt.

202

B. Anklage 590 Js …

...

203

Der zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilte Zeuge ... war als graduierter Diplomingenieur seit 1971 als Angestellter im öffentlichen Dienst bei der Stadt X tätig. Nach Versetzung zu den Städtischen Betrieben X – einem mit Aufgaben der Daseinsvorsorge beauftragten Eigenbetrieb der Stadt X– im Jahr 1999, war er dort seit dem Jahr 2000 als Technischer Werkleiter tätig und für Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung in dem gesamten Bereich Abwasser, Schmutzwasser, Regenwasser und Frischwasser zuständig und verantwortlich. Im Rahmen dieser Tätigkeit hatte der Zeuge ... auch wiederholt dienstlichen Kontakt mit dem Angeklagten als Verantwortlichen der Firma ....

204

Der Angeklagte war darauf bedacht, für die Firma ... eine intensive Kontakt- und Klimapflege in seiner beruflichen Beziehung zu dem Zeugen ... zu betreiben. Hierzu lud er diesen in dem genannten Zeitraum regelmäßig auf Kosten der Firma ... zum Essen ein, ließ ihm Präsente zukommen und nahm ihn vereinzelt auch zu Messen mit.

205

Mit sämtlichen allein aufgrund der dienstlichen Beziehung gewährten Zuwendungen der Firma ... – private Berührungspunkte lagen zu keinem Zeitpunkt vor – verband der Angeklagte allein den Zweck, in der dienstlichen Zusammenarbeit mit dem Zeugen ... dessen allgemeines Wohlwollen als Technischer Werkleiter bei den Städtischen Betrieben X zu erhalten.

206

Im Einzelnen kam es durch den Angeklagten gegenüber dem Zeugen ... zu folgenden Taten:

8.

207

Am 03.07.2001 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form eines Essens im Wert von 43,60 DM (22,29 €) in dem „Restaurant Dschingis Khan“ in X auf Kosten der Fa. .... Er vermerkte als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung das „Schlußaufmaß Sanierung Brunnen 2“ in den Belegen der Fa. ....

9.

208

Der Angeklagte gewährte dem Zeugen ... im Dezember 2001 ein durch die Fa. ... in Auftrag gegebenes und von der Fa. ...  in Hannover an die Privatanschrift des Zeugen ... geliefertes Paket „Echter Räucherlachs“, abgerechnet am 18.12.2001 im Wert von 72,21 DM (36,92 €).

10.

209

Am 02.05.2002 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form eines Essens im Wert von 19,50 € in dem „Restaurant Dschingis Khan“ in X auf Kosten der Fa. .... Als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung vermerkte er in den Belegen der Fa. ...: „Sanierung Wasserwerk mit Ortsbesichtigung“.

11.

210

In der Zeit vom 14. bis 15.05.2002 nahm der Zeugen ... auf eine an seine Privatanschrift gesandte Einladung des Angeklagten an der „13. Internationalen Fachmesse für Wasser-Abwasser-Abfall-Recycling – IFAT“ in München teil. Die Kosten für seinen Hin- und Rückflug über Hamburg in Höhe von 372,15 €, Übernachtungen nebst Frühstück im „Novotel Accor München“ in Höhe von 161,- € sowie für diverse Bewirtungen in Höhe von insgesamt 25,- € wurden ebenso durch den Angeklagten als Verantwortlichen der Fa. ... übernommen wie jeweils eine Bewirtung am 14.05.2002 in München im Wert von 4,50 € und am 15.05.2002 in Hamburg im Wert von 6,97 €. Der Gesamtwert der dem Zeugen ... durch den Angeklagten gewährten Zuwendungen der Fa. ... im Zusammenhang mit dieser Messereise betrug 569,63 €.

12.

211

Am 11.07.2002 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form eines Essens im Wert von 19,50 € in dem „Restaurant Dschingis Khan“ in X auf Kosten der Fa. .... Als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung vermerkte er in den Belegen der Fa. ... die „Bespr. Aufmaß Sanierung Rohrleitungssystem Wasserwerk I“.

13.

212

Am 02.09.2002 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form eines Essens im Wert von 21,10 € in dem „Waldhotel Riesebusch“ in X auf Kosten der Fa. .... Als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung vermerkte er in den Belegen der Fa. ... das „Schlussaufmaß BV Wasserwerksanierung“.

15.

213

Am 09.10.2002 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form eines Essens im Wert von 27,35 € in dem X auf Kosten der Fa. .... Der Angeklagte vermerkte als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung die „Bespr. Angebot und Auftragserteilung BV RW-Kanal (BG mit Norddt. Rohrleitungsbau)“ in den Belegen der Fa. ....

16.

214

Am 26.11.2002 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form eines Essens im Wert von 22,70 € in dem „Restaurant Dschingis Khan“ in X auf Kosten der Fa. .... Der Angeklagte vermerkte als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung die „Bespr. Nachtragsangebot ARGE Regenwassersammler“ in den Belegen der Fa. ....

17.

215

Am 17.12.2002 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form eines Essens im Wert von 16,30 € in dem „Restaurant Dschingis Khan“ in X auf Kosten der Fa. .... Der Angeklagte vermerkte als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung „Werbegeschenke Weihnachten 2002“ in den Belegen der Fa. ....

19.

216

Am 21.02.2003 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form von Speisen und Getränken im Wert von 20,10 € in der X auf Kosten der Fa. .... Der Angeklagte vermerkte als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung „Schlußaufmaß Kanalsanierung Elisabethstraße, Bad Schwartau“ in den Belegen der Fa. ....

20.

217

Am 25.03.2003 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form eines Essens im Wert von 33,30 € in dem X auf Kosten der Fa. .... Der Angeklagte vermerkte als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung die „Wöchentliche Baubesprechung + Bespr. Abrechnungsmodalitäten“ in den Belegen der Fa. ....

21.

218

In der Zeit vom 09. bis 11.04.2003 nahm der Zeuge ... auf Einladung des Angeklagten an der „Wassermesse“ in Berlin teil. Im Rahmen dieses Messebesuchs gewährte der Angeklagte dem ... diverse Bewirtungen auf Kosten der Fa. ... im Gesamtwert von 57,88 €.

22.

219

Am 10.06.2003 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form eines Essens im Wert von 15,63 € in dem „Restaurant Dschingis Khan“ in X auf Kosten der Fa. .... Der Angeklagte vermerkte als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung „Wasserrohrbruch X“ in den Belegen der Fa. ....

23.

220

Am 03.07.2003 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form eines Essens im Wert von 21,30 € in dem X auf Kosten der Fa. .... Der Angeklagte vermerkte als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung „Bespr. Ausschr. Druckerhöhungsanlage Städt. Betr.“ in den Belegen der Fa. ....

24.

221

Am 05.12.2003 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form eines Essens im Wert von 24,97 € in dem X auf Kosten der Fa. .... Der Angeklagte vermerkte als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung die „Schlußbesprechung und Nachträge BV Regenwassersammler ARGE“ in den Belegen der Fa. ....

25.

222

Der Angeklagte gewährte dem Zeugen ... im Dezember 2003 ein durch die Fa. ... in Auftrag gegebenes und von der Fa. ... in Hannover an die Privatanschrift des ... geliefertes Paket „Echter Räucherlachs“, abgerechnet am 15.12.2003 im Wert von 36,92 €.

26.

223

Am 29.01.2004 gewährte der Angeklagte dem Zeugen ... eine Bewirtung in Form von Speisen und Getränken im Wert von 19,10 € in der X auf Kosten der Fa. .... Der Angeklagte vermerkte als betrieblichen Bezug und Anlass für diese Bewirtung „Technische Abnahme Los 1 + 2 Regenwassersammler“ in den Belegen der Fa. ....

III.

224

Der Angeklagte hat die zu II. festgestellten Taten gestanden. Die Glaubhaftigkeit seines Geständnisses ist durch die durchgeführte Beweisaufnahme, insbesondere die im Selbstleseverfahren eingeführten Abrechnungsunterlagen bestätigt worden. Dem Geständnis ist eine Verständigung (§ 257c StPO) vorausgegangen.

IV.

225

Nach dem zu II. festgestellten Sachverhalt hat sich der Angeklagte der Vorteilsgewährung in 35 Fällen nach den §§§ 333 Abs. 1 und 53 Abs. 1 StGB schuldig gemacht.

226

Bei den Zuwendungen an die Amtsträger in Form von Bewirtungen, Messeeinladungen, Präsenten u.ä. handelte es sich um Vorteile, die für die Dienstausübung im Sinne von § 333 Abs. 1 StGB gewährt wurden. Für die Dienstausübung werden Vorteile auch dann gewährt, wenn sie nicht einer bestimmten Diensthandlung konkret zugeordnet werden können. Ausreichend ist es, dass der Vorteil von den Beteiligten allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung verknüpft wird; es soll schon dem durch bewusstes Handeln erweckten „bösen Anschein“ der Käuflichkeit entgegen gewirkt werden. Erfasst werden danach auch Zuwendungen, die – wie in den vorliegenden Fällen – zur Klimapflege, also zur Schaffung allgemeinen Wohlwollens im Rahmen der Dienstausübung gewährt werden (vgl. BGHSt 49, 275, 281; ..., StGB, 58. Auflage, § 331 Rn 24).

227

In 31 tatmehrheitlichen Fällen liegt eine Vorteilsgewährung nach § 333 Abs. 1 StGB dadurch vor, dass der Angeklagte persönlich die Amtsträger bewirtete bzw. zum Messebesuch einlud. Dies sind die Fälle A. 2. und 3. (...), die jeweils tateinheitlich mit den Fällen A. 117. bzw. 118. (...) begangen wurden, weil es sich jeweils um eine Bewirtung zweier Amtsträger handelte. Zum anderen sind dies die Fälle A. 15., 16., 21., 24., 27. und 29. (...) sowie die Fälle A. 53. und 56. – 57. (...). Darunter fällt auch der Fall A. 78. (...), der tateinheitlich mit Fall B. 11. (...) begangen wurde, weil es sich um eine Messeinladung an zwei Amtsträger handelte. Weiter sind hierzu zu zählen die Fälle A. 108. – 110. (...), A. 162. (...), A. 186 (...) sowie die Fälle B. 8., 10., 12. – 13., 15. – 17., 19. – 24. und 26. (...).

228

Hinsichtlich der zu Weihnachten den Amtsträgern zugewandten Präsente hat sich der Angeklagte in den Jahren 2001 bis 2003 jeweils einer Vorteilsgewährung nach den §§ 333 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB schuldig gemacht, indem er in der Vorweihnachtszeit mit den Projektleitern die Versendung der Weihnachtspräsente absprach. Da der Tatbeitrag des Angeklagten in dieser einen Handlung bestand, liegt pro Weihnachtssaison jeweils auch nur eine tateinheitlich begangene Vorteilsgewährung vor, obwohl eine Vielzahl von Amtsträgern mit Präsenten bedacht wurde. Für die Jahre 2001 bis 2003 ergeben sich danach 3 Fälle von Vorteilsgewährungen, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehen. Die Vorteilsgewährung im Jahre 2001 umfasst die Fälle A. 17., 40., 43., 54., 60., 62., 64., 76., 91., 96., 103., 106., 114., 123., 129., 132. – 135., 147., 154., 161., 169., 175., 178., 182. und 198. sowie B. 9. Die Vorteilsgewährung im Jahre 2002 bezieht sich auf die Fälle A. 1., 28., 32., 34. – 35., 42., 44., 46., 58., 63., 65., 79., 97., 105., 107., 116., 124., 131., 136., 148., 157., 163., 165., 172., 184., 190., 193. – 194. und 199. sowie B. 18. Die Vorteilsgewährung im Jahre 2003 umfasst die Fälle A. 4., 31., 59., 80., 125., 166., 176. und 179. sowie B. 25.

229

Eine weitere Vorteilsgewährung seitens des Angeklagten nach den §§ 333 Abs. 1 und 25 Abs. 2 StGB besteht schließlich in den von anderen Mitarbeitern der ... gewährten Bewirtungen und Geschenken mit Ausnahme der Weihnachtspräsente. Der Angeklagte beteiligte sich hieran, indem er als Geschäftsführer durch das Abzeichnen der entsprechenden Spesenrechnungen den Mitarbeitern zu verstehen gab, dass er die im Unternehmen übliche Praxis der Bewirtung und Leistung anderer Zuwendungen an Amtsträger zum Zwecke der Klimapflege auch für die Zukunft billigte und unterstützte. Hiervon war zwar eine Vielzahl von Zuwendungen an Amtsträger betroffen. Da die Tatbeiträge des Angeklagten jedoch nicht mehr einzelnen Zuwendungen konkret zugeordnet werden können, hat die Kammer insoweit zugunsten des Angeklagten nur eine tateinheitlich begangene Vorteilsgewährung angenommen. Diese umfasst die Fälle A. 18. – 20., 22. – 23., 25. – 26., 30., 33., 37. – 39., 41., 47., 55., 72. – 75., 77., 88. – 90., 92. – 93., 104., 115., 122., 130., 140., 143., 152. – 153., 155., 170. – 171., 181., 183., 189. und 200.

V.

230

Bei der Strafzumessung hat die Kammer den Strafrahmen des § 333 Abs. 1 StGB zugrunde gelegt, wonach die Vorteilsgewährung mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

231

Hiervon ausgehend hat die Kammer zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft ist und die Taten in der Hauptverhandlung umfassend gestanden hat. Strafmildernd hatte sich auch auszuwirken, dass die Taten bereits weit zurückliegen und das Strafverfahren sehr lange gedauert hat. Genauso zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen war, dass die Höhe der Zuwendungen überwiegend im unteren Bereich liegt und er mit den Zuwendungen lediglich eine bereits vorher bei der Firma ... übliche Praxis fortgeführt hat. Strafmildernd hat die Kammer ferner gewertet, dass das Strafverfahren erhebliche berufliche Konsequenzen für den Angeklagten hatte und hat, insbesondere er damit rechnen muss, aufgrund der Verurteilung seine Stellung als Geschäftsführer bei der Firma ... zu verlieren.

232

Strafverschärfend zu werten war teilweise das erhebliche Ausmaß der Taten nach der Zahl der betroffenen Amtsträger und das systematische Vorgehen des Angeklagten.

233

Unter Berücksichtigung aller für und wider den Angeklagten sprechenden Umstände hielt die Kammer in den einzelnen Fällen die nachfolgend aufgeführten Freiheitsstrafen für angemessen, wobei hinsichtlich der Höhe der Freiheitsstrafen insbesondere nach dem Zuwendungswert differenziert wurde. Soweit die Kammer kurze Freiheitsstrafen verhängt hat, erschien ihr dies zur Einwirkung auf den Angeklagten als unerlässlich (§ 47 Abs. 1 StGB). Hierbei hat die Kammer insbesondere berücksichtigt, dass es sich um eine Tatserie handelt, so dass es auch in den Fällen geringerer Zuwendungen nahe lag, kurze Freiheitsstrafen zu verhängen (vgl. BGH, NJW 2009, 1979, 1984). Im Einzelnen hat die Kammer folgende Freiheitsstrafen verhängt:

234

Tat

235

Freiheitsstrafe

236

A. 2. mit A. 117.

237

2 Monate

238

A. 3. mit A. 118.

239

2 Monate

A. 15.

240

2 Monate

A. 16.

241

5 Monate

A. 21.

242

2 Monate

A. 24.

243

2 Monate

A. 27.

244

2 Monate

A. 29.

245

2 Monate

A. 53.

246

2 Monate

A. 56.

247

2 Monate

A. 57.

248

2 Monate

249

A. 78. mit B. 11.

250

8 Monate

A. 108.

251

2 Monate

A. 109.

252

2 Monate

A. 110.

253

2 Monate

A. 162.

254

2 Monate

A. 186.

255

2 Monate

B. 8.

256

2 Monate

B. 10.

257

2 Monate

B. 12.

258

2 Monate

B. 13.

259

2 Monate

B. 15.

260

2 Monate

B. 16.

261

2 Monate

B. 17.

262

2 Monate

B. 19.

263

2 Monate

B. 20.

264

2 Monate

B. 21.

265

2 Monate

B. 22.

266

2 Monate

B. 23.

267

2 Monate

B. 24.

268

2 Monate

B. 26.

269

2 Monate

270

Weihnachtspräsente 2001

271

7 Monate

272

Weihnachtspräsente 2002

273

7 Monate

274

Weihnachtspräsente 2003

275

5 Monate

276

Übrige Zuwendungen einschließlich Bewirtungen durch andere ...-Mitarbeiter

277

7 Monate

278

Aus den Einzelfreiheitsstrafen hat die Kammer nach den §§ 53 und 54 StGB eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten gebildet, indem sie die Einsatzstrafe von 8 Monaten im Fall A. 78. mit B. 11. erhöht hat. Hierbei hat die Kammer nochmals alle Umstände einbezogen und insbesondere auch den engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Taten berücksichtigt.

279

Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe konnte zur Bewährung ausgesetzt werden, weil zu erwarten ist, dass der Angeklagte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft und hat die Taten in der Hauptverhandlung eingestanden. Auch hat die Kammer in der Hauptverhandlung den Eindruck gewonnen, dass der Angeklagte durch das Strafverfahren, das für ihn mit vielen Belastungen verbunden war, nachhaltig beeindruckt worden ist. Zudem sind seit der Tatbegehung viele Jahre vergangen, in denen der Angeklagte nicht erneut straffällig geworden ist. Hierin liegen zugleich besondere Umstände begründet, die es rechtfertigen, die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen (§ 56 Abs. 1 und 2 StGB).

VI.

280

Die Kammer hat einen Anteil der Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten für vollstreckt erklärt, weil es im Laufe des Strafverfahrens zu einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gekommen ist. Diese Verzögerung betrifft den Zeitraum zwischen 2007 und 2009, in denen die Erhebung der Anklage im Hinblick auf den Abschluss der Strafverfahren gegen andere Beschuldigte zurückgestellt worden war. Die umfangreichen Ermittlungen waren Ende 2006 abgeschlossen. Im Februar 2007 wurden die Akten nach Einsicht durch den Verteidiger zurückgeben. Die Anklage wurde danach zunächst bis zum Abschluss der Strafverfahren gegen andere Beschuldigte zurückgestellt. Erst im Juli 2009 wurde dann die Anklage erhoben. Auch unter Berücksichtigung des umfangreichen Verfahrensstoffs hätte die Anklage aber bereits im Juli 2007 erhoben werden können. Der Abschluss der Strafverfahren gegen andere Beschuldigte vermag ein Zuwarten mit der Anklage im Verhältnis zu dem Angeklagten nicht zu rechtfertigen. Nach Auffassung der Kammer liegt daher eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung von 2 Jahren vor. Diese war für den Angeklagten mit erheblichen Belastungen verbunden, so dass die Kammer eine Kompensation derart für angemessen gehalten hat, dass 6 Monate der Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten.

VII.

281

In den Fällen A. 14. und 102. hat die Kammer das Strafverfahren eingestellt, weil diesbezüglich Verfolgungsverjährung eingetreten ist, § 78 c Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB.

VIII.

282

Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 465 Abs. 1 und 467 Abs. 1 StPO.


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