Urteil vom Landgericht Kleve - 1 O 308/11

Tenor

  • 1 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 6.955,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.06.2010 zu zahlen.

  • 2 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 507,50 Euro zu zahlen.

  • 3 Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten. 

  • 4 Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 


Tatbestand

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Entscheidungsgründe

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