Urteil vom Landgericht Köln - 20 O 123/04

Tenor

1. Das Vorbehaltsurteil vom 14.10.2004, AZ 20 O 123/04, wird unter Wegfall des Vorbehalts bestätigt.

2. Die Beklagten haben auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung im Kostenpunkt durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der aus diesem Urteil für die Klägerin jeweils zu vollstreckenden Kosten abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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