Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 889/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen zu 1. bis 4. zu gleichen Teilen € 5.832,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.01.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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