Urteil vom Landgericht Köln - 30 O 524/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 120.097,87 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 05.02.2011 zu zahlen sowie

außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.429,58 € zu erstatten,

Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte von der Klägerin und Herrn Dr. N, M-Straße, 50968 Köln an der von Frau Dr. N2, vormals An den Dominikanern 6, 50668 Köln, geerbten Kommanditbeteiligung an der J5 GmbH & Co. KG in Höhe von nominal GBP 75.000,00.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung in Verzug befindet.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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