Urteil vom Landgericht Köln - 25 O 24/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,00  € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 05.03.2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen und weitere immaterielle Schäden zu ersetzen, die ihr infolge der ärztlichen Fehlbehandlung am linken Arm in ihrem Klinikum im Jahr 2009 in der Vergangenheit bereits entstanden sind oder zukünftig noch entstehen werden, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.880,20 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen