Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 204/17

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, auf die Löschung der aus den nachfolgend wiedergegebenen Anlage K1 ersichtlichen Bildnisse der Klägerin sowie auf die Löschung der aus der nachfolgend wiedergegebenen Anlage K1 ersichtlichen Äußerungen in Bezug auf die Klägerin hinzuwirken, soweit diese unter der URL www.anonym1.com abrufbar sind:

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 20.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.7.2017 zu zahlen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250 € an außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.7.2017 zu zahlen.

4. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Zahlung von insgesamt 2.230,44 € an außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.7.2017 gegenüber den Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwälte Höcker, Friesenplatz 1, 50672 Köln, freizustellen.

5. Es wird festgestellt, dass die mit dem Tenor zu 2., zu 3. und zu 6. zugesprochenen Forderungen der Klägerin gegen den Beklagten auf vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung beruhen.

6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

7. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

8. Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- € vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu 2., 3., 4. und 6. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.


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