Urteil vom Landgericht Köln - 14 S 45/16

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 22.08.2016, Az.: 148 C 536 / 15, wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1106,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.09.2014 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in I. und II. Instanz.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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