Versäumnisurteil vom Landgericht Köln - 27 O 102/22

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei einen Betrag in Höhe von 13.391,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hierauf seit dem 15.10.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gegen das Versäumnisurteil kann innerhalb von einem Monat ab Zugang Einspruch eingelegt werden.


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