Urteil vom Landgericht Köln - 10 O 93/23

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 236.042,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 1. Dezember 2022 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 59.010,70 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. April 2023 zu zahlen.

3. Dem Beklagten bleibt die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

4. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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