Urteil vom Landgericht Köln - 25 O 15/25

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.899,98 EUR zu zahlen zzgl. Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 1.199,99 EUR seit 15.01.2025 und aus jeweils 233,33 EUR seit 16.02.2025, 16.03.2025 und 16.04.2025 sowie Rechtanwaltskosten i. H. v. 599,80 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.01.2025.

Die Beklagte wird verurteilt, künftig an jedem 15. Kalendertag eines Monats, beginnend mit dem 15.05.2025, 233,33 EUR nebst Zinsen daraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem jeweils folgenden 16. Kalendertag eines jeden Monats an die Klägerin zu zahlen, wobei die letzte Zahlung am 15.10.2026 i. H. v. 233,41 EUR zu leisten ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen