Urteil vom Landgericht Krefeld - 5 O 414/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 8.218,03 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 95 % und der Kläger zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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