Urteil vom Landgericht Mönchengladbach - 10 O 454/04

Tenor

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 203.829,79 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2005 auf einen Teilbetrag in Höhe von 3.619,20 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2006 auf einen Teilbetrag in Höhe von 200.210,59 €.

2

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber der ..........hinsichtlich der Honorarrechnung in der Sache „..... wg. Patentkauf„ vom 20.12.2003 in Höhe von 2.120 € freizustellen.

3.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Zahlungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, hinsichtlich des Freistellungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 €.


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