Urteil vom Landgericht Münster - 8 O 345/20

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 9.332,11 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.08.2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte Land zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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