Urteil vom Landgericht Münster - 210 O 59/21

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.173,60 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2020 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Rück- und Übergabe von einem Stück Spiegelanlage (bestehend aus einem Stück Spiegel 1.600 x 800 x 6 mm gerade polierte Kanten, ein Stück unsichtbare Befestigung 243,50 € netto / 289,77 brutto), ein Stück Kermi Duschabtrennung Serie Liga (Pendeltür einteilig 1.000 x 2.000 675,45 € netto / 803,79 € brutto), ein Stück Kermi Duschabtrennung Serie Liga (Seitenwand 1.200 x 2.000 479,35 € netto / 479,35 € € brutto) aus dem Badezimmer im Obergeschoss der Doppelhaushälfte im D-Weg 00 in 00000 T.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 800,39 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.08.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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