Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 21/13

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, 99 C 180/12, vom 09.01.2013  teilweise abgeändert und – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - insgesamt wie folgt neu gefasst: 

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 315 € nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2012 zu zahlen. Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreites werden zu 84 % dem Kläger und im Übrigen der Beklagten auferlegt.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.  


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