Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 141/02

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das an-gefochtene Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, 11.099,37 EUR nebst 8 % Zinsen seit dem 17.12.1999 zu Gunsten der Klägerin an die R... e.G., K... , E..., vertre-ten durch den Vorstandsvorsitzenden S... zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz werden der Beklagten zu 54% und der Klägerin zu 46% und die Kosten des Berufungsverfahrens der Beklagten zu 67% und der Klägerin zu 33% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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