Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 85/02

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Vorsitzenden der 6. Kammer für Handelssachen vom 16.04.2002 abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstre-ckenden Betrages abwenden.


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