Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 225/02

Tenor

Auf die Berufung der Klägers wird das am 25. Oktober 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Parteien teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.451,61 EUR brutto nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.224,64 EUR seit dem 1. März 2002, aus 2.688,73 EUR seit dem 1. April 2002, aus 2688,73 EUR seit dem 1. Mai 2002, aus 3.900,00 EUR seit dem 1. Juni 2002, aus 7.283,02 EUR vom 1. Juli bis 13. November 2002 und aus 4.130,70 EUR seit dem 14. November 2002, aus 7.283,02 EUR vom 1. August bis 13. November 2002 und aus 4.130,70 EUR seit dem 14. November 2002 zu zahlen. Im übrigen werden die Klage und die im Berufungsrechtszug erhobene Widerklage der Beklagten abgewie-sen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 15 % der Kläger und zu 85 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzu-wenden, der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor eine der Parteien vor der Vollstreckung der jeweils anderen Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen