Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-2 U (Kart) 13/07

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Mai 2007 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (14c O 99/06) wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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