Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 148/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20. September 2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Die durch das Teilurteil veranlassten Gerichtskosten sowie die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden nicht erhoben. Die Entscheidung über die übrigen Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht vorbehalten.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Die Revision wird nicht zugelassen.


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