Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-14 U 34/12

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.01.2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (6 O 500/10) wird zurückgewiesen.

Das vorgenannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Wert des Berufungsverfahrens: 91.990,33 €.


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