Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 62/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.08.2012 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 74.790,00 EUR zu zahlen

Zug um Zug gegen Abgabe einer Löschungsbewilligung über die Auflassungsvormerkung des im Grundbuch von Bottrop Blatt …. des Amtsgerichts Bottrop verzeichneten Miteigentumsanteils an der Grundbesitzung Gemarkung Bottrop, Flur…, Flurstück…, Gebäude- und Freifläche, …Str…., groß 638 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an allen Räumlichkeiten des mit Nr. 1 bezeichneten Einfamilien-Gruppenhauses sowie dem Sondernutzungsrecht an der im Lageplan rot unterlegten Grundstücksfläche und dem Stellplatz Nr. 1 sowie einen 1/6 Miteigentumsanteil an den im Grundbuch von Bottrop des Amtsgerichts Bottrop Blatt ….. verzeichneten Grundbesitzungen Gemarkung Bottrop, Flur …, Flurstück …, …, …, …, .., … Gebäude- und Freifläche, … Str. …, ….Str. … , zur Größe von 18, 8, 2, 30, 42, 22 qm

sowie Zug um Zug gegen Löschung der auf dem vorbezeichneten Grundbesitz zugunsten der …. Bank … AG eingetragenen Grundschuld über 180.000,00 EUR nebst 15 % Zinsen jährlich seit dem 28.04.2010.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Kläger 23.155,20 EUR zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung aller den Klägern gegen die …. GmbH zustehenden Ansprüche aus dem notariellen Bauvertrag vom 07.06.2010.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gegenstandswert für das Berufungsverfahren: 60.550,20 EUR

(= 23.155,20 EUR + 37.395,00 EUR [74.790,00 EUR : 2])


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