Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-22 U 130/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 25. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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